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Nachstehend findest Du den Videobeschreibungstext des Videos „MD.IAA 2017 INTERVIEW – Wolfram Stein Car-Pass“ von „MOTOR DIALOG“:


Unser MOTORDIALOG-Moderator Andreas Keßler spricht mit Wolfram Stein, Car-Pass, über die Digitalisierung aller fahrzeugrelevanten Dokumente. Dieses Anliegen beschäftigt Wolfam Stein nunmehr seit über 10 Jahren, weshalb er Mitentwickler des „Car-Pass“ wurde. Auf Deutsch übersetzt handelt es sich hier um den Auto-Ausweis in digitaler Form. Er soll Daten wie zum Beispiel das Serviceheft, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2, aber auch Dokumente von Wartung, Service und Reparatur enthalten. Bisher war die Wartungshistorie eines Oldtimers nur anhand dicker Aktenordner aufzuzeigen. Die Idee von Wolfram Stein ist nun, diese Wartungshistorie online zu erfassen und abrufbar zu machen. Für den Fahrzeughalter soll dies kostenlos möglich sein. Er gibt lediglich seinen Car-Pass bei der Werkstatt ab und diese tragen dann alle durchgeführten Reparaturen ein.

Datenschutz
Ein Hauptbestandteil des „Car-Pass“ ist, den Datenschutz zu gewährleisten. Da die Datenhoheit in Deutschland bei dem eingetragenen Fahrzeughalter liegt, muss jeder Zugriff auf die Daten dieses Fahrzeuges von eben diesem autorisiert sein. Beim Weiterverkauf des eigenen Autos kann das zu einigen Schwierigkeiten führen, denn die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), über die man genaue Informationen über das Kraftfahrzeug erhalten könnte, unterliegt dem Datenschutzgesetz. Hier kommt der Car-Pass ins Spiel. Er ermöglicht es dem Fahrzeughalter, die Daten für bestimmte Personen zur Verfügung zu stellen. Nicht nur beim Verkauf kann das von Bedeutung sein, sondern auch bei einer Panne, um nachweisen zu können, dass sich ein bestimmtes Teil noch im Garantiezeitraum befindet.
Wolfram Stein erklärt uns, dass die Hersteller sich bereits beim Verkauf des Autos in den AGB die Rechte an den Daten sichern. Er führt weiter aus, dass die Fahrzeuge mittlerweile alle entstehenden Daten, Beispielweise durch Assistenzsysteme oder Datenkarten, automatisch an den Hersteller übermitteln. Durch eigene Recherchen und Zusicherung von Datenschützern glaubt man bei Car-Pass nun, die Lösung mit einem Auto Ausweis gefunden zu haben. Das Unternehmen erhofft sich durch den Ausweis die Datenhoheit zurück an den Fahrzeughalter zu übergeben und die AGB für nichtig zu erklären. Falls sich das bewahrheitet, müssten die Autohersteller eine gesonderte Anfrage an den Fahrzeughalter stellen und gegebenenfalls eine Gebühr für die Daten bezahlen. Dies wird besonders spannend im Zusammenhang mit der ab Mai 2018 geltenden europäischen Datengrundschutzverordnung.

Wenn Sie sich jetzt schon für einen eigenen Car-Pass interessieren, können Sie sich auf der Website bereits registrieren. Die Auslieferung des Datenpasses beginnt allerdings erst ab dem 15. November 2017.

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Stand: 27.Oct.2017 12:04 Uhr


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