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Nachstehend findest Du den Videobeschreibungstext des Videos „ADAC Test: Neuwagenkaufportale I ADAC 2017“ von „ADAC“:
Der Weg zum neuen Auto führt heutzutage nicht mehr nur zum Händler, sondern immer öfter ins Internet. Und wer online kauft, kann tatsächlich Geld sparen: Im Durchschnitt sind Fahrzeuge im Internet rund 18 Prozent günstiger als der ausgewiesene Listenpreis. Das ist eines der wichtigsten Ergebnisse des aktuellen ADAC-Tests der zehn größten Neuwagenkaufportale in Deutschland.
Gleichzeitig gibt es unter den getesteten Anbietern qualitative Unterschiede. Nur zwei erhielten ein „gut“, einer musste ein „mangelhaft“ hinnehmen, der Rest landete im Mittelfeld. Wie bereits im ADAC-Test 2013 ging „autohaus24.de“ auch diesmal als Testsieger hervor. Schlusslicht ist das Portal „APL“, das zwar mit hohen Rabatten punktete, aber beim Thema Transparenz sehr schlecht abschnitt und weder einen eigenen Konfigurator noch eine benutzerfreundliche Website hatte.
Nachbessern müssen viele Portale, wenn es um die Transparenz des Kaufprozesses und die Informationen der Kunden über deren Rechte geht. Die Hälfte der getesteten Vermittler bekam hier mangelhafte Noten. So wurden Informationspflichten versäumt, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nicht korrekt bereitgestellt oder fehlten völlig. Einige Anbieter behielten sich vor, diese ohne Angaben von Gründen zu ändern – was sie von Rechts wegen nicht dürfen. Das Gute für den Verbraucher: Wird der Kunde nicht richtig über seine Rechte, wie z.B. das Widerrufsrecht belehrt, stehen ihm diese trotzdem zu, teilweise sogar deutlich länger als mit Belehrung.
Folgende Punkte sind beim Online-Autokauf zu beachten:
Vor dem Kauf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genau durchlesen, ob sich darin Unklarheiten oder versteckte Kosten finden.
Beim Onlinekauf steht dem Käufer regelmäßig ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu, auf das im Vertrag hingewiesen werden muss. Es gilt jedoch auch dann, wenn die entsprechende Klausel im Vertrag fehlt.
Ansprüche aus der Herstellergarantie können nach den üblichen Garantiebedingungen europaweit bei jedem Vertragshändler geltend gemacht werden – unabhängig davon, ob der Wagen online oder beim Händler gekauft wurde.
Kommt kein Kaufvertrag zustande, muss auch keine Vermittlungsleistung gezahlt werden – anderslautende Forderungen der Onlineplattformen sind meist unzulässig.
Auch bei der Nutzerfreundlichkeit gibt es bei den meisten Portalen noch Verbesserungsbedarf. Hier konnten die ADAC-Tester nur drei Anbietern eine „gute“ Bewertung geben. Im Mittelpunkt der Kritik standen die Neuwagen-Konfiguratoren, die nicht das von Hersteller-Websites gewohnte Niveau erreichten. So wurden zum Beispiel nur bei vier Portalen die Nutzer während der Konfiguration deutlich auf Fehler, etwa bei der Dateneingabe hingewiesen. Eine lange Fehlersuche in der Eingabemaske ist für den Kunden nicht nur lästig und zeitaufwendig, sondern kann die Lust am Kauf zunichtemachen.
Service, Beratung, ein Ansprechpartner an Ort und Stelle und die Möglichkeit einer Probefahrt: Das erwarten und bekommen Autokäufer von Händlern. Da diese nach wie vor die erste Adresse beim Kauf von Neufahrzeugen sind, wurden bei 50 Händlern in zehn deutschen Großstädten die Preise für die Fahrzeuge erfragt, die im Test von Neuwagenportalen Gegenstand der Prüfung waren. Ergebnis: Die Händler waren im Durchschnitt sechs Prozent teurer als die Internetangebote. 30 der 50 befragten Händler gewährten auch dann noch keinen weiteren Rabatt, als die Tester auf den günstigeren Onlinepreis hinwiesen. Die übrigen 20 stellten daraufhin einen Rabatt von knapp unter 1.000 Euro (Durchschnittswert) in Aussicht, blieben damit aber immer noch deutlich über den Onlinepreisen.
Für den Test wurden fünf Neuwagen mit vorab festgelegter Ausstattung ausgewählt: BMW X3, Audi A4, Skoda Yeti, Opel Corsa und VW Golf Sportsvan. Die Preise für diese Fahrzeuge wurden bei Vertragshändlern in Hamburg, Hannover, Bremen, München, Stuttgart, Dortmund, Berlin, Frankfurt, Köln und Essen erfragt.
Stand: 19.Apr.2017 08:55 Uhr